Mein Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand. Die Zeit bestimmen Sie.
Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist bar zu entrichten.
In der Praxis verabreichte Medikamente gebe ich zum Gestehungspreis weiter.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktiker-Kosten. Bei chronischen Erkrankungen, mit nachgewiesenem Therapieerfolg, ist jedoch eine Kostenerstattung von gesetzlichen Kassen möglich.
Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag den gesamten oder einen Anteil des Rechnungsbetrages.
Beihilfebefähigt Versicherte bekommen die Kosten nach GebüH erstattet.
Empfehlenswert, besonders bei Kindern, ist eine Zusatzversicherung*, welche die Kosten durch einen Heilpraktiker/In ersetzt.
*Ein Preisvergleich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen lohnt sich!
Ich erweitere regelmäßig mein Wissen durch Fortbildung und Ausbildung. Die Kosten hierfür gehören zu den festen Ausgaben meines Einkommens.